Letzte Änderung der KYU-Prüfungsordnung (Stand 21.März 2010)
Prüfungen sind bestanden, wenn die Prüfungsleistungen von jedem Prüfer in allen Prüfungsfächern als mindestens ausreichende Leistung beurteilt werden.
Ein Ausgleich findet nicht statt. Ist eine Prüfung nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Unter den Gürtelfarben findet ihr das jeweilige Prüfungsprogramm zum Lesen, Drucken ...